Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), bringt bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen viele neue Herausforderungen mit sich und steht aktuell im Fokus des betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagements vieler Firmen.
Um die Arbeit für Sie zu erleichtern, unterstützen wir Sie sowohl vorab, im Prozess, als auch im Nachgang bei der operativen Umsetzung für:
Betrifft mich die Corporate Sustainability Reporting Directive?
Berichtspflichtig gemäß CSRD sind alle EU-Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft eines Nicht-EU-Unternehmens, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Kleine Unternehmen (ab einer Überschreitung von zwei der drei Merkmale)
Tochterunternehmen können über die Berichterstattung auf Konzernebene abgedeckt werden. (Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen)
Falls Sie Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne.
Für mehr Information vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular.